Der Bundesfreiwilligendienst ist für alle offen, denen der Naturschutz am Herzen liegt: Für junge Frauen und Männer ab 18 Jahren nach der Schulzeit, für Menschen, die z.B. eine Auszeit nehmen möchten, um sich neu zu orientieren, für Studierende und Absolventen genauso wie für aktive Senioren und Seniorinnen.
Bilder: NABU, NABU/Martin Hollstein, NABU/Kerstin Wernicke
BFD beim NABU-Zentrum Federsee
Das NABU-Naturschutzzentrum Federsee bietet 3 Stellen für Interessierte, die sich aktiv für den Naturschutz am Federsee einsetzen möchten.
Dabei macht die körperliche Arbeit im Freien etwa 50% der Zeit aus. Die Tätigkeiten sind Landschaftspflege (Entbuschung mit Motorsense, Mähen von Schilf und Riedflächen), Umweltbildung und Öffentlichkeitsarbeit (Veranstaltungen für Kinder und Erwachsene) sowie diverse handwerkliche Tätigkeiten, außerdem die Besucherbetreuung im Gebiet sowie die Betreuung der Wasserstandspegel.
Profil |
Info |
Tätigkeiten |
- Naturkundliche Führungen für Besucher - Naturerlebnis-Projekte für Kinder und Jugendliche
- Information der Besucher des Naturschutzzentrums - Organisatorische Arbeiten, Verwaltungsaufgaben
- unregelmäßige/saisonale Arbeiten: Mitarbeit bei wissenschaftlichen |
Zeitraum |
- mind. 6 Monate, max. 24 Monate - Beginn Spätsommer/Herbst 2024 |
Bezahlung |
gemäß den Richtlinien für den Bundesfreiwilligendienst |
Unterkunft |
Dienstwohnung vorhanden (Wohngemeinschaft) |
Anzahl Stellen | 3 |
geeignet für |
Naturinteressierte Personen ab 18 Jahren: - Abiturient/-innen - Studierende - Absolvent/-innen geeigneter Studiengänge - Interessierte, die bereits eine abgeschlossene Ausbildung hinter sich haben - aktive Senior/-innen - Mindestalter 18 Jahre |
das wünschen wir uns von Ihnen |
- echtes Interesse an der Natur und Naturschutz - Freude am Umgang mit Menschen
- Engagement, Teamfähigkeit und Fähigkeit zu eigenständigem Arbeiten - Bereitschaft zu gelegentlicher Arbeit am Wochenende gegen Freizeitausgleich |
Voraussetzungen |
- Führerschein erwünscht - kein Heuschnupfen - keine Angst vor Kleintieren
- Nach dem 1. März 1970 geborene Personen müssen laut Masernschutzgesetz vom |
Betreuung |
- ständige Betreuung durch mehrere Hauptamtliche vorhanden - umfassende Einarbeitung in Theorie und Praxis |
Ansprechpartnerin | Katrin Fritzsch |
Neugierig?
Einblick gibt ein Bericht in der Schwäbischen Zeitung vom 4.2.2023, in der unsere ehemalige Freiwillige Chiara ihre Eindrücke schildert. Download